Wir gewähren Ihnen einen Einblick in unsere Arbeit
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Auch wenn Musik etwas sehr Künstlerisches ist, so arbeitet auch Media Music Creation strukturiert. Die folgenden Arbeitsweise hat sich als sehr erfolgreich durchgesetzt:
- Vertragsabschluss: Ein Vertrag ist für die schlechten Zeiten gedacht. Daher klären wir alle vertraglichen Punkte bereits vor der eigentlichen künstlerischen Arbeit. Unser Filmmusik-Vertrag umfasst unter anderem die folgenden Eckpunkte:
- Regelung, dass der Komponist keine fremde urheberrechtlich geschützte Musik oder Musikteile verwendet.
- Regelung, dass der Komponist unter Umständen das Orchester selbst dirigiert und danach die Produktion übernimmt.
- Regelung, dass auch eine Komposition wirtschaftliche Belange berücksichtigt.
- Der Komponist gibt eine Auflistung der entgültigen Werke an, die für den Film lizenziert werden.
- Regelung, dass eine Partitur auf Wunsch dem Auftraggeber ausgehändigt werden kann.
- Klärung, wann und in welchen Teilzahlungen das Honorar an den Komponisten zu zahlen ist.
- Rechteübergang an den Auftraggeber und für welche Lizenzierungsdauer.
- Regelung, dass dem Vertragspartner gewährt werden kann, dass er für eine Neuverfilmung oder auch eine Wiederverfilmung die Musik-Lizenz zu einem günstigeren Preis erhält.
- Klärung der Nutzungsrechte im Einzelnen: Weltaufführungsrecht, Vorführungsrecht, Senderecht, Vervielfältigung, Vermietung, Verbreitung, Verwendung für Trailer und Werbung.
- Klammerauswertung
- Salvatorische Klausel
- Erste Ratenzahlung: Als Arbeitsgrundlage benötigen wir eine erste Rate vom Auftraggeber. Dies sichert uns einen finanziellen Spielraum.
Achtung: Ist eine Live-Orchesteraufnahme geplant, so ist das Budget bereits nach Vertragsabschluss bereit zu stellen.
- Erstabnahme der Demos: In der Regel werden alle Kompositionen als Pianopartitur komponiert, um aus diesen im Verlauf eine Orchesterpartitur zu erstellen. Nach Fertigstellung der Pianopartituren erfolgt die Erstabnahme der Musik durch den Auftraggeber.
- Zweite Ratenzahlung: Nach der Erstabnahme erfolgt die zweite Ratenzahlung an den Auftragnehmer.
- Abnahme der finalen Musikwerke: Aus einer Pianopartitur wird im Verlauf der Arbeit eine Orchesterpartitur erstellt. In einem sogenannten Mock-Up hören Sie in einer einfachen Qualität Ihre Musik und wie diese auf Ihren Film wirkt. Sind Sie hier zufrieden, dann wird die finale Mischung eingeleitet. Alle Musikinstrumente werden entweder von echten Interpreten eingespielt oder teilweise durch qualitativ hochwertige Musikklänge ausgetauscht.
Nach den Aufnahmen begeben wir uns in die sogenannte Post-Produktion und reichern die Musikwerke um wertvolle Effekte an. Danach schneiden wir die Musikwerke zu Ihrem Film entsprechend und speichern diese in der von Ihnen gewünschten Musikqualität ab. Abschließend können Sie Ihre Musik von unserem Server herunterladen.
- Übergabe der Musiklizenz: Nach der Erstabnahme erfolgt die zweite Ratenzahlung an den Auftragnehmer.
Achtung: Ist eine Live-Orchesteraufnahme geplant, so ist das Budget bereits nach Vertragsabschluss bereit zu stellen.
- Letzte Ratenzahlung: Nach der Übergabe der Musiklizenz erfolgt die letzte Ratenzahlung an den Auftragnehmer.
- Anmeldung der AV-Produktion: Zur Sicherung Ihrer Musiklizenz wird die Filmmusik in Verbindung mit Ihrem Film als AV-Produktion in einer Verwertungsgesellschaft angemeldet.